betreffend die vertraglichen Beziehungen zwischen der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, Freie Hochschule für Geisteswissenschaft, Naturwissenschaftliche Sektion, als Herausgeberin der „Elemente der Naturwissenschaft“ und dem Kunden.
I. Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, Freie Hochschule für Geisteswissenschaft, Naturwissenschaftliche Sektion, als Herausgeberin der „Elemente der Naturwissenschaft“ (nachfolgend "AAG") und den Abonnenten, Käufern unserer Onlinepublikationen, Inserenten und Autoren (nachfolgend "Kunde"). Die AGB werden mit Vertragsschluss Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen der AAG und dem Kunden. Gleichzeitig verzichtet der Kunde auf die Anwendung seiner eigenen AGBs.
II. Privates Abonnement
1. Umfang, Laufzeit und Kündigung
Das Jahresabonnement umfasst zwei Ausgaben der "Elemente der Naturwissenschaft" und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Rechnungsperiode schriftlich gekündigt wird. Die schriftliche und fristgerechte Kündigung kann durch beide Vertragspartner ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Abonnement umfasst neben der Zusendung der Ausgaben als Printmedium auch den Onlinezugang zu den abonnierten Ausgaben über unsere Webseite und das Herunterladen der in diesen enthaltenen Artikel und Inhalte.
2. Persönlicher Gebrauch
Alle Dienstleistungen des Abonnements sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch durch den Kunden bestimmt.
3. Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Für die AAG liegt ein solcher in der Verletzung vertraglicher Bedingungen und missbräuchlicher Nutzung des Abonnements und der damit verbundenen Dienstleistungen vor, wenn diese die Sicherheit des urheberrechtlich geschützten Materials oder anderen geistigen Eigentums der AAG gefährdet. Dazu gehört insbesondere das öffentlich Zugänglichmachen von Artikeln oder deren wiederholte und systematische Weitergabe an Dritte.
III. Abonnements und PPV-Zugänge für Bildungseinrichtungen und juristische Personen
1. Laufzeit und Kündigung eines Abonnements, eines PPV-Zugangs oder eines Abonements mit PPV-Zugang zu nicht abonnierten Jahrgängen
Abonnements, PPV-Zugangsvereinbarungen oder Abonnements mit PPV-Zugang zu nicht abonnierten Jahrgängen werden in der Regel unbefristet abgeschlossen und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Rechnungsperiode schriftlich gekündigt werden. Die schriftliche und fristgerechte Kündigung kann durch beide Vertragspartner ohne Angabe von Gründen erfolgen.
2. Einrichtungsweiter Gebrauch ("Gebrauch innerhalb der Einrichtung des Kunden")
Alle Dienstleistungen des Abonnements, des PPV-Zugangs oder des Abonnements mit PPV-Zugang zu nicht abonnierten Jahrgängen sind ausschließlich für den Gebrauch innerhalb der Einrichtung bzw. auf dem Campus des Kunden bestimmt. Dazu gehört die Nutzung der Dienstleistungen durch Mitarbeiter und die lokalen Nutzer der Einrichtung des Kunden, wie Bibliotheksnutzer, Schüler, Studenten und Lehrpersonal entsprechend einer Standortlizenz ("Single-Site-Lizenz"). Im Sinne dieser Vereinbarung ist eine Weitergabe von heruntergeladenen Artikeln an andere Institutionen oder deren Nutzer kein Gebrauch innerhalb der Einrichtung des Kunden.
3. Außerordentliche Kündigung und vorübergehende Einschränkung der Dienstleistungen bei missbräuchlicher Nutzung
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Für die AAG liegt ein solcher in einer schwerwiegenden missbräuchlichen Nutzung des Abonnements, des PPV-Zugangs, des Abonnements mit PPV-Zugang zu nicht-abonnierten Jahrgängen oder der mit diesen verbundenen Dienstleistungen vor, die nach Ansicht der AAG die Sicherheit des urheberrechtlich geschützten Materials oder anderen geistigen Eigentums der AAG gefährdet. Dazu gehören insbesondere systematische Massendownloads von Artikeln, systematisches und dauerhaftes Archivieren von nicht erworbenen PPV-Downloads oder die Verbreitung von Artikeln außerhalb der Einrichtung des Kunden. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung innerhalb der Einrichtung des Kunden, auch dann, wenn diese vom Kunden weder verursacht noch verantwortet werden muss, wie beispielsweise ein systematischer Massendownload durch Dritte, behält sich die AAG vor einzelne Dienstleistungen vorübergehend einzuschränken und den Kunden innerhalb eines Werktages über den Missbrauch zu informieren. Die Dienstleistung wird wiederhergestellt, sobald der Missbrauch behoben ist.
VI. PPV-Download einzelner Artikel außerhalb eines Zugangsmodells
Ausserhalb der oben beschriebenen Abonnements und des modifizierten PPV-Zugangs können einzelne Artikel der „Elemente der Naturwissenschaft“ durch Besucher der Webseite als einmaliger PPV-Download erworben werden. Mit Abschluss der Bezahlung des Downloads kommt zwischen dem Besucher der Webseite und der AAG ein Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde erhält die Publikation nach Bezahlung automatisch als PDF-Download. Ein wiederholter Download auf der Webseite der „Elemente der Naturwissenschaft“ ist nur mit einer erneuten Bezahlung möglich.
Der Kunde darf den Artikel für seinen persönlichen Gebrauch speichern und ausdrucken, jedoch in keiner Form an Dritte weitergeben.
V. Anzeigen/Beilagen
1. Aufgabe, Änderung und Sistierung
Die Aufgabe, Änderung und Sistierung von Anzeigen oder Beilagen muss schriftlich erfolgen. Mündliche Mitteilungen gibt der Kunde auf eigenes Risiko ab. Wenn nicht anders vermerkt, wird die Anzeige in der nächsten erreichbaren Ausgabe publiziert. Änderungen und Sistierungen sind bis zum Anzeigenschluss möglich, der ein Monat vor Erscheinen der Halbjahreshefte endet.
2. Platzierung und Gestaltung
Platzierungswünsche können nur als unverbindliche Anfrage entgegengenommen werden. Aufträge, die keine gestalterischen Elemente enthalten, können den Regeln der Rechtschreibreform angepasst werden. Änderungen des Auftrages, die zur Umsetzung der Rechtschreibreform notwendig sind, berechtigen den Kunden nicht zur Reklamation und vermögen keine Ansprüche zu begründen. Anzeigen oder Beilagen müssen für den Leser deutlich als solche erkennbar sein und vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Die AAG behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung vor.
3. Ablehnung von Aufträgen
Die AAG hat das Recht Anzeigen oder Beilagen ohne Angabe von Gründen jederzeit abzulehnen bzw. zu sistieren. Kontaktanzeigen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.
4. Gut zum Druck
Ein „GzD“ wird nur auf ausdrücklichen Wunsch als PDF gemailt. Wenn der Kunde das ihm übermittelte „GzD“ nicht innerhalb der gesetzten Frist beanstandet, so gilt die Genehmigung zum Druck entsprechend dem Probeabzug als erteilt.
5. Haftung für fehlerhaftes Erscheinen
Für die vollständige und fehlerfreie Anlieferung der Daten, namentlich bezüglich Grösse, Schriften, Text und Bilder des Inserats, ist der Kunde verantwortlich. Für fehlerhaftes Erscheinen, das auf ein schuldhaftes Verhalten der AAG zurückzuführen ist und den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige oder einer Beilage wesentlich beeinträchtigt, leistet die AAG ausschliesslich Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften Anzeige. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere eine Haftung für mittelbare Schäden wie z.B. entgangenen Gewinn, wegen unrichtiger Vertragserfüllung, insbesondere wegen Nichterscheinen oder nicht rechtzeitigem Erscheinen von Anzeigen oder Beilagen, aus irgendwelchen Gründen, sind ausgeschlossen. Die AAG übernimmt keine Haftung für die korrekte Bezeichnung geschützter Namen oder Marken. Beanstandungen irgendwelcher Art sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung bei der AAG schriftlich anzubringen. Bei Wiederholungsaufträgen entfallen alle Gewährleistungsansprüche, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Drucklegung des nächstfolgenden Auftrags auf den Fehler hinweist.
VI. Datenschutz
Die AAG verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend zusichern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz oder der Europäischen Union vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Näheres ist in der Datenschutzerklärung der AAG ausgeführt, die unter https://www.iubenda.com/privacy-policy/50133166 eingesehen werden kann.
VII. Allgemeines
1. Haftung bezüglich Inhalt
Der Kunde ist allein für den Inhalt der Artikel, Manuskripte, Anzeigen oder Beilagen verantwortlich. Durch die Einsendung eines Artikels, Manuskriptes, einer Anzeige oder Beilage erklärt der Kunde, dass er über sämtliche Rechte am übermittelten Artikel, Manuskriptes, der Anzeige oder Beilage, inklusive Bilder, verfügt und der Inhalt sowie die Weitergabe zur Veröffentlichung nicht gegen Rechte Dritter (Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, etc.) verstossen. Wird die AAG gerichtlich belangt, ist der Kunde verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
2. Aufbewahrungspflicht
Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ist die AAG für gelieferte Artikel, Manuskripte, Anzeigen, Beilagen, Druck- und Datenmaterial (Filme, Fotos usw.) weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig.
3. Geistiges Eigentum
Die AAG anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, des Kunden oder einer von ihm bezeichneten Person an allen von ihnen selber kreierten Texten und Bildern mit individuellem Charakter.
4. Verwendung von Artikeln, Manuskripten, Anzeigen oder anderen Inhalten für elektronische Datenbanken
Mit der Einsendung von Artikeln, Manuskripten, Anzeigen oder Beilagen stimmen der Kunde und der Inhaber des Urheberrechts zu, dass die AAG diese vollständig oder teilweise veröffentlicht. Die AAG darf die Artikel, Manuskripte, Anzeigen oder Beilagen sowohl in der Zeitschrift "Elemente der Naturwissenschaft" als auch auf den Webseiten der AAG veröffentlichen. Darüber hinaus gestattet der Kunde der AAG, den Artikel, das Manuskript, die Anzeige oder die Beilage als Teil des Archivs elektronisch und in Papierform bereit zu stellen. Die AAG verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend zusichern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz oder der Europäischen Union vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen.
5. Gegendarstellungsrecht
Bezieht sich ein Gegendarstellungsbegehren (Art. 28g ff. ZGB) auf einen Artikel, eine Anzeige oder eine Beilage eines Kunden, informiert die AAG den betreffenden Kunden über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Abweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten.
6. Abtretbarkeit von Forderungen
Die Abtretung von Forderungen gegenüber der AAG bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der AAG.
7. Rücktritt
Stellt die AAG das Erscheinen der Zeitschrift "Elemente der Naturwissenschaft" ein, kann die AAG vom Vertrag über die Publikation von Artikeln, Anzeigen oder Beilagen zurücktreten, ohne hierfür schadenersatzpflichtig zu werden. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Kunden nicht von der Bezahlung der erbrachten Leistung.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine vertragliche Bestimmung ungültig, undurchführbar oder lückenhaft sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden ungültige oder undurchführbare Bestimmungen durch möglichst nahe oder gleichkommende, gültige und durchführbare Bestimmungen ersetzen, die der ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien entsprechen. Gleiches gilt auch im Falle einer vertraglichen Lücke.
9. Preise, Änderungen und Ergänzungen
Die jeweils gültigen Informationen (Preise, Anzeigenschluss etc.) und die AGBs sind auf der Webseite der "Elemente der Naturwissenschaft" veröffentlicht.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Beziehungen zwischen den Parteien findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, ungeachtet ihres Rechtsgrundes, werden ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte in Dornach (SO) entschieden.