Benjamin Libets experimenteller Beitrag zur Freiheitsfrage
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Zusammenfassung:
Benjamin Libet kommt aufgrund seines berühmten Experimentes (Libet 2004, S. 268ff.) zu dem Schluss, dass einfache Handlungen (z. B. das kurze Bewegen eines Handgelenkes) nicht durch den freien Willen des Menschen eingeleitet werden, sondern (unbewusst) durch das Gehirn. Denn der Zeitpunkt des Aktionspotentials solcher Handlungen liegt regelmäßig vor dem Zeitpunkt, den die Versuchsperson als den Beginn ihres bewussten Ausführungswillens berichtet.
Wendet man dieses Ergebnis rückbezüglich auf die Versuchsbedingungen an, so führt es in einen Selbstwiderspruch: Libets Ergebnis entzieht dem Experiment, mit dem es erzielt wurde, die Grundlage.
Bei schlüssiger Interpretation zeigen Libets Experimente, dass das Bereitschaftspotential wie auch andere unbewusste physiologische Vorgänge Bedingungen für die Handlungsfreiheit darstellen, unter denen ein freies Handeln überhaupt erst möglich wird. Die Willensfreiheit wird durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt oder in Frage gestellt.